Die Begrüßung des Neuen Jahres mit Feuerwerk gehört zu den beliebten Traditionen in Deutschland. Leider ist das Abbrennen von Feuerwerk mit zahlreichen Risiken für die Gesundheit verbunden. Jedes Jahr kommt es zu durchschnittlich 8.000 Gehörschäden und weiteren Verletzungen in der Silvesternacht. Sozialministerin Katrin Altpeter wies am Mittwoch (28.12.) darauf hin, dass bereits ein einmaliger lauter Knall dauerhafte Hörschäden verursachen kann.
Insbesondere bei nicht zugelassenem Feuerwerk bestehe die Gefahr, dass dieses deutlich zu laut ist. Der Geräuschpegel mancher Silvesterkracher sei mit dem Start eines Düsenflugzeugs zu vergleichen. Das gilt auch für an Silvester missbräuchlich verwendete Signal- und Schreckschusspistolen, die Spitzenpegel von bis zu 160 Dezibel erreichen können. Das übersteigt die Schmerzgrenze und kann sofort zu einem Knalltrauma mit akuten Hörverlust führen. Deshalb rät Altpeter zum Kauf von in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern.
„Den Ohren entgeht nichts“, sagte die Ministerin. Teilweise könne sich das Gehör zwar wieder erholen. Wenn nicht, würden dauerhafte Schäden, wie eine Hörminderung oder chronische Ohrgeräusche, von der Silvesterknallerei zurückbleiben. Je dichter die Explosion des Krachers am Ohr erfolge, desto schlimmere Hörschäden drohen, so die Ministerin, die dabei auf die besonders gefährdeten Kinder und Jugendlichen hinweist, weil diese oft zu nahe an den explodierenden Knallern blieben.
Experten empfehlen einen Abstand von mindestens zehn bis zwanzig Metern zu Böllern und sonstigen Silvesterkrachern. Ein wirksamer Schutz gegen Knalltrauma oder dauerhafte Hörschäden kann auch durch Ohrstöpsel erzielt werden.
Durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk drohen jedoch noch weitere Gesundheitsschäden. Es kann insbesondere zu schweren Verletzungen im Bereich der Hände, des Gesichtes und der Augen kommen. Deshalb sollte unbedingt vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung sorgfältig gelesen und beachtet werden. Dadurch können Verletzungen vermieden werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
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