Hilfe bei der Erstellung des Antrags für ALG II

Veröffentlicht am 09.07.2005 in Service

Der Rücklauf der von der Agentur für Arbeit versandten Antragsformulare für das neue Arbeitslosengeld II (ALG II) liegt weit unter den Erwartungen.

Mit ein Grund ist vermutlich, dass der eine oder andere Probleme beim Ausfüllen des Formulars hat. Hier will der SPD-Ortsverein Eppelheim helfen. In einer bis Ende Oktober befristeten Aktion stehen Ihnen Gisbert Kühner ( Tel.: 760227 ) und Renate Schmidt ( Tel.: 744633 ) zur Seite, wenn Sie für das Ausfüllen des Antragsformulars für ALG II Hilfe brauchen und wünschen.

Ansonsten ist Hartz IV in allen Medien präsent und fast alle akzeptieren inzwischen die Notwendigkeit des Umbaus des Sozialstaats. Das Grundprinzip von Hartz IV ist Fordern und Fördern. Und gerade das Prinzip des Förderns wird oft nicht richtig gewürdigt. Hartz IV bedeutet nämlich auch, dass Sozialhilfeempfänger in Zukunft in den Genuss von Förder-maßnahmen ( Trainingsmaßnahmen, Weiterbildung ) kommen können. Hartz IV bedeutet auch, dass Langzeitarbeitslose in Zukunft von ihrem Fallmanager besser betreut werden. Und schließlich soll mit einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden, wie der Langzeitarbeitslose möglichst wieder in Arbeit kommt. Die SPD Eppelheim begrüßt auf jeden Fall alle Maßnahmen, die Langzeitarbeitslosen helfen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden.

Darüber hinaus unterstützen wir auch die Forderungen, die der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) in seiner Sitzung am 10. September 2004 gefasst hat:
Im Zuge des wieder geöffneten Gesetzgebungsverfahrens zu Hartz IV sind weitere dringend notwendige Korrekturen vorzunehmen.
  • Es darf nur Arbeit zumutbar sein, die nach Tarif- oder ortsüblichen Lohnbezahlt wird um Lohndumping zu verhindern.
  • In der Arbeitslosenversicherung muss das Äquivalenzprinzip nachdrücklich gestärkt werden. Dadurch führen lange Beitragszeiten zu einer längern Bezugszeit beim Arbeitslosengeld. Auch die heutige Arbeitslosenhilfe muss analog der Regelung beim Arbeitslosengeld nach Beitragsjahren gestaffelt werden.
  • Bei der so genannten „58er Regelung“ ist dem Vertrauensschutz Rechnung zu tragen, da die Betroffenen dementsprechend ihre Dispositionen getroffen haben.
  • Der neu geschaffene Freibetrag für Altersvorsorge muss deutlich erhöht werden, damit ein Teufelskreis verhindert wird, der mit Arbeitslosigkeit beginnt und Altersarmut endet.
  • Die von der CDU durchgesetzten niedrigen Freibeträge bei der Aufnahme einer Arbeit liegen in den meisten Fällen unter den Freibeträgen in der heutigen Arbeitslosenhilfe und sogar der Sozialhilfe. Die Regelung der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit muss daher überarbeitet werden, um dem erklärten Anspruch der „Erhöhung der Arbeitsanreize“ auch gerecht zu werden.

Infos zum Arbeitslosengeld II können auch unter der Homepage: www.spd.de abgerufen werden.

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