SPD-Kreistagsfraktion sieht einseitige Aufkündigung bestehender Verträge in der Müllverbrennung

Veröffentlicht am 28.01.2007 in Kreistagsfraktion

Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt nach wie vor alle Überlegungen des Rhein-Neckar-Kreises zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage im Kreisgebiet kategorisch und uneingeschränkt ab. Sie unterstützt jedoch Landrat Dr. Jürgen Schütz und AVR-Geschäftsführer Alfred Ehrhard bei allen Anstrengungen, im Verhandlungswege mit der Stadt Mannheim/MVV einen fairen Preis für den aus dem Kreisgebiet in der Müllverbrennungsanlage auf der Friesenheimer Insel thermisch verwerteten Abfall zu erreichen.

Auf circa 3,5 Millionen Euro beziffert Helmut Beck (Sinsheim), Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, den Betrag, der seitens der MVV dem Rhein-Neckar-Kreis jährlich zuviel in Rechnung gestellt wird. Der derzeit übliche Marktpreis je Tonne Abfall liegt bei etwa 120,- Euro, während der Kreis in Mannheim 164,- Euro berappen muss; Dies bei einer jährlichen Anlieferung von 85.000 Tonnen. Es ist gelinde gesagt ein schlechter Stil, wie die MVV ihre langjährigen Vertragspartnern Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis behandelt in dem man auf Verträgen beharrt, die im Jahre 1992 unter ganz anderen Bedingungen als heute zustande gekommen sind, so SPD-Fraktionschef Beck.

Insbesondere läuft der Hinweis von Mannheimer Seite ins Leere, dass dem Kreis Karlsruhe deshalb nur 130,- Euro je Tonne von der MVV in Rechnung gestellt werden, weil dieser Müll vorbehandelt sei und für Karlsruhe hohe Transportkosten anfallen. Sogenannter vorbehandelter Müll liefert energetisch eher schlechtere Werte als unbehandelter Abfall und die erhöhten Karlsruher Transportkosten können nicht dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg angelastet werden.

Der Tatbestand, dass Mannheim künftig keine Rückstände aus der Schlackeverwertung mehr im Kreisgebiet entsorgen und auch keine Ausgleichszahlungen mehr leisten will, kann nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion mit Fug und Recht als einseitige Aufkündigung bestehender Vereinbarungen bezeichnet werden. Der Kreis hingegen hat bislang in der Hoffnung auf eine einvernehmliche Vertragsanpassung lediglich eine ordentliche Kündigung der bis 2016 laufenden Verträge ausgesprochen.

Sollte die MVV nicht einlenken - und davon muss momentan bedauerlicherweise ausgegangen werden, so bleibt auch nach Becks Auffassung dem Rhein-Neckar-Kreis nur der Weg einer außerordentlichen Kündigung verbunden mit einer umgehenden Neuausschreibung der Entsorgungsleistung. Schließlich geht es darum, den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises nur soviel an Gebühren abzuverlangen, wie dies unter den derzeitigen Gegebenheiten erforderlich ist, und diese liegen eindeutig und erheblich unter den Preisen der MVV.

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