SPD-Regionalverbandsfraktion: Aufwendige Zielabweichungsverfahren bei Windenergie erleichtern

Veröffentlicht am 22.04.2013 in Landespolitik

Nachdem der Planungsausschuss der Metropolregion Rhein-Neckar aufgrund total unterschiedlicher Vorgaben der Landesregierungen von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz beschlossen hat, das Plankapitel „Standorte für regionale Windenergieanlagen“ bis zu einer einvernehmlichen Lösung von dem Aufstellungsverfahren für den Einheitlichen Regionalplan abzukoppeln, will die SPD-Regionalverbandsfraktion die dadurch derzeit noch erforderlichen aufwendigen Zielabweichungsverfahren für die Errichtung solcher Anlagen vereinfachen.

„Wir stehen derzeit in der Metropolregion vor der grotesken Situation, dass bis zu einer einvernehmlichen Planungsvorgabe im Teilbereich Baden-Württemberg der Region der derzeit noch gültige Regionalplan Rhein-Neckar-Odenwald aus dem Jahre 2005 anzuwenden ist“, so SPD-Fraktionsgeschäftsführer Helmut Beck. Dieser bestimmt, dass Windenergieanlagen ausschließlich in ausgewiesenen Vorranggebieten mit absoluter Ausschlusswirkung für alle anderen Bereiche zulässig sind. Will man von dieser Vorgabe im Einzelfall abweichen, so muss ein vergleichsweise aufwendiges Zielabweichungsverfahren mit ungewissem Ausgang durchgeführt werden. Die letztendliche Entscheidung hierüber liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die im Mai 2012 vom Landtag verabschiedete Novellierung des Landesplanungsgesetzes bestimmt jedoch, dass sog. Ausschlussflächen nicht mehr ausgewiesen werden dürfen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Windenergieanlagen grundsätzlich an jedem möglichen Standort zulässig sind. Also ein diametraler Gegensatz zu der im baden-württembergischen Teilbereich der Metropolregion derzeit noch geltenden Rechtslage. Anstatt relativ einfacher Baugenehmigungsverfahren durch die örtlich zuständigen Baurechtsämter, wie diese ab 1.1.2013 in ganz Baden-Württemberg zulässig sind, muss hier bei uns ein zeitaufwendiges und entsprechend kostenintensives Verfahren über das Regierungsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden. Für Helmut Beck ein ebenso unhaltbarer wie aber auch von der Landesregierung nicht gewollter Zustand, der so nicht länger aufrecht erhalten werden kann und darf.

In einem an Ralph Schlusche, Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar, gerichtetes Schreiben bittet daher die SPD-Fraktion die Verbandsverwaltung darum, in Gespräche mit dem Regierungspräsidium einzutreten mit dem Ziel, bei Anträgen zur Errichtung von Windenergieanlagen den dafür erforderlichen Aufwand auf ein Maß zu reduzieren, das dem einer „einfachen“ Baugenehmigung entspricht.

SPD-Fraktionschef Matthias Baaß und Helmut Beck stellen übereinstimmend fest, dass „keine relevanten Gründe vorliegen, die einer solchen Verfahrensweise entgegenstehen“. Allein schon das objektive Rechtsverständnis und der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen dies; alles andere wäre völlig unverständlich und würde auch dem Willen des Gesetzgebern zuwiderlaufen, die Windenergie in Baden-Württemberg von derzeit unter einem Prozent auf zehn Prozent bis zum Jahre 2020 auszubauen.

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