Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Hierzu erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz:
Das Urteil des Kölner Landgerichtes hat in der jüdischen und islamischen Gemeinde in Deutschland große Verunsicherung hervorgerufen. Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und die derzeitige Verunsicherung muss ausgeräumt werden. Deshalb ist eine Klärung der Rechtslage unbedingt nötig und wird von der SPD unterstützt. Dazu gehört auch, über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen nachzudenken.
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