Wirtschaft und FDP dagegen – Kanzlerin streut Nebelkerzen: Was passiert mit dem Kündigungsschutz?

Veröffentlicht am 28.08.2009 in Bundespolitik

Angela Merkel betont immer wieder, dass die deutsche Wirtschaft kein Interesse an einer Aufweichung des Kündigungschutzes habe. Zuletzt äußerte sich die Kanzlerin im Südkurier zu einer Lockerung des Kündigungsschutzes: „Als wir es realisieren wollten, hat die Wirtschaft abgewunken. Damit ist für mich das Thema abgehakt.“ (26.08.09).

Die Tatsachen sind anders: Große Teile der Wirtschaft sind weiterhin strikt gegen einen umfassenden Kündigungsschutz. So halten 62 % der Unternehmen in einer Studie für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) im Mai 2008 den „rigiden Kündigungsschutz“ für ein Beschäftigungshindernis.

Der Bundesverband der Arbeitgeber fordert unter anderem:
  • die Erhöhung der Dauer der Betriebszugehörigkeit, ab der das Kündigungsschutzgesetz gilt, von heute sechs auf 36 Monate;
  • Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten;
  • vertragliche Abfindungsoption statt Kündigungsschutzklage.
Beim Bundesverband der Deutschen Industrie liest sich dies so: „… ist es erforderlich, den Schwellenwert für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf mindestens 20 Arbeitnehmer, besser 50 Arbeitnehmer, heraufzusetzen. Um dem Beschäftigungsaufbau Vorschub zu leisten, darf der allgemeine Kündigungsschutz erst gelten, wenn das Arbeitsverhältnis 36 Monate bestanden hat.“ Und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau fordert: „Der Kündigungschutz muss reformiert werden: Er sollte nur bei größeren Belegschaften greifen und erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren gelten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten das Recht bekommen, den Kündigungsschutz abzuwählen und durch eine rechtssichere Abfindungsregelung zu ersetzen.“ Zusammengefasst findet man alle Forderungen im Wahlprogramm der FDP: „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit die Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindung beziehungsweise den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung vereinbaren können. Das generelle Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete Einstellungen muss abgeschafft werden. Ein Verbot wiederholter befristeter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten ist ausreichend, um ungewollte Kettenarbeitsverträge zu vermeiden.“ Und Frau Merkel glaubt, „dass wir in einer Koalition mit der FDP die notwendige wirtschaftliche Dynamik besser und schneller entfalten können.“ (Südkurier, 26.8.09). Am besten ohne Kündigungsschutz.

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