Kreistag befasst sich mit HARTZ IV

Veröffentlicht am 08.10.2007 in Kreistagsfraktion

SPD-Kreistagsfraktion fordert Arbeitsgemeinschaft mit Agentur für Arbeit
Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wird über die im Rhein-Neckar-Kreis praktizierte Art der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II (Hartz IV) in der Sitzung des Kreistages am 16. Oktober in Schönbrunn von den Kreisräten ein Bekenntnis darüber abverlangt, wie es im Kreis in dieser wichtigen sozialen Angelegenheit weitergehen soll. Bereits seit Monaten bemüht sich die SPD-Fraktion und hier insbesondere deren stellvertretender finanzpolitischer Sprecher Dr. Ralf Göck darum, die Aufgabenerledigung für die Betroffenen aber auch für den Kreis so effektiv und einfach wie möglich zu gestalten.

Entgegen vielen anderen Stadt- bzw. Landkreisen im gesamten Bundesgebiet wird im Rhein-Neckar-Kreis eine streng getrennte Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe praktiziert. Dies bedeutet: Die Agentur für Arbeit ist für das Arbeitslosengeld II zuständig, während der Kreis für den Bereich Kosten der Unterkunft und ggf. aufstockende Sozialhilfe verantwortlich zeichnet. Im Ergebnis führt dies dazu, dass bei einer Vielzahl von Anträgen die Akten von einer Behörde zur anderen hin und her wandern und dabei immer dicker und unübersichtlicher werden. Die Leidtragenden sind die Anspruchsberechtigten, die in vielen Fällen oft über einen längeren Zeitraum auf die ihnen zustehenden Leistungen warten müssen.

Ganz anders bei einer Arbeitsgemeinschaft, wie diese beispielsweise in Heidelberg und in Mannheim sehr erfolgreich praktiziert wird. Hier wird ein Antrag nur von einer Person bearbeitet, was natürlicherweise auch dazu führt, dass sich nur eine Person in den Sachverhalt einarbeiten muss und damit der Antragsteller in der Regel sehr kurzfristig in den Genuss der ihm zustehenden Leistung kommt.

Obwohl Landrat Dr. Jürgen Schütz in der entsprechenden Vorlage an den Kreistag bereits im Beschlussvorschlag den Mitgliedern des Kreistages eine Ablehnung des SPD-Antrages auf Bildung einer Arbeitsgemeinschaft - Agentur für Arbeit/Sozialamt - Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt, sieht sich die SPD in ihrer Auffassung auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt(GPA) bestätigt, die in ihrem Jahresbericht 2007 zum Thema "Getrennte Aufgabenwahrnehmung" wörtlich folgendes feststellt: Innerhalb des einheitlichen Leistungssystems des SGB II arbeiten zwei Verwaltungsorganisationen an ein und demselben Leistungsfall, was eigentlich "schlimmer" ist als zwei getrennte Leistungssysteme wie noch zu VOR-SGB II-Zeiten. Dem ist an Deutlichkeit nichts mehr hinzuzufügen, so Fraktionsvorsitzender Helmut Beck und Dr. Ralf Göck.

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