Ladenöffnungszeiten: Gesetzentwurf der SPD will bisherige Regelungen festschreiben

Veröffentlicht am 03.11.2006 in Landespolitik

Mit einem eigenen Gesetzentwurf will die SPD-Landtagsfraktion die bisherigen Regelungen bei den Ladenöffnungszeiten festschreiben. "Die bislang durch Bundesrecht geregelten Ladenöffnungszeiten haben sich bewährt. Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, diese Vorschriften für Baden-Württemberg zu erhalten und einer weiteren Ausweitung der Öffnungszeiten einen Riegel vorzuschieben", sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt.

Die SPD ist damit die erste Landtagsfraktion, die einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem der Ladenschluss landesrechtlich geregelt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Öffnungszeiten an Werktagen vollständig freigeben will, befindet sich derzeit in der Anhörung. Nach der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz beim Ladenschluss auf die Länder übergegangen.

Ute Vogt: "Die Freigabe der Öffnungszeiten schadet dem mittelständisch geprägten Einzelhandel in unserem Land und nützt nur den großen Handelsketten mit ihren Einkaufsmärkten auf der grünen Wiese." Diese Entwicklung grabe den Zentren in kleineren Städten im Ländlichen Raum weiter das Wasser ab und gefährde die Nahversorgung der Menschen. Insbesondere ältere Menschen seien die Leidtragenden, weil sie dann in ihrem näheren Wohnumfeld keine Einkaufsmöglichkeiten mehr finden.

Das Festhalten am derzeitigen Recht nutze nicht nur dem mittelständischen Einzelhandel, sondern auch den Beschäftigten und deren Familien. Die ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen vieler teilzeitbeschäftigter Frauen im Einzelhandel würden sich durch eine Freigabe des Ladenschlusses massiv verschlechtern. "Es drohen Arbeitszeiten, die äußerst familienfeindlich sind, und die es für diese Frauen noch schwieriger machen, Beruf und Familie zu vereinbaren", sagte Vogt.

Die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende wies auf die enorme wirtschaftspolitische Bedeutung des Einzelhandels für Baden-Württemberg hin. Der Einzelhandel zähle in Baden-Württemberg zu den beschäftigungsintensivsten Wirtschaftszweigen. Ende 2005 arbeiteten dort rund 250.000 Personen. Damit sei der Einzelhandel nach dem Gesundheits- und Sozialwesen, dem Maschinenbau und den unternehmensnahen Dienstleistungen der viertgrößte Beschäftigungssektor in Baden-Württemberg.

Ute Vogt: "Die Regelung der Ladenöffnungszeiten hat enorme beschäftigungspolitische Bedeutung. Es liegt deshalb im Interesse des mittelständischen Einzelhandels, die gegenwärtigen Ladenöffnungszeiten beizubehalten." Die Landesregierung bedrohe mit ihren Plänen Arbeitsplätze im mittelständischen Einzelhandel und begünstige eine Beschleunigung des Konzentrationsprozesses.

Das Gerede der CDU vom so genannten "Mittelstandsland", so Vogt weiter, entlarve sich als hohle Phrase. Die Landesregierung räume indirekt selber ein, dass sie mit ihrem Gesetz kleinen Einzelhändlern schade. So heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf des Landesregierung wörtlich: "Kleine und mittlere Einzelhandelsbetriebe können aufgrund ihres Standorts und ihres Leistungspotenzials längere Öffnungszeiten zum Teil nicht nutzen. Restriktive Ladenschlussbestimmungen können jedoch mittelständischen Einzelhändlern keinen dauerhaften Schutz vor der zunehmenden Konkurrenz bieten.“ (Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz über die Ladenöffnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, Begründung S. 3)

Ute Vogt: "Die Haltung der Landesregierung gegenüber den mittelständischen Einzelhändlern ist zynisch. Hier wird nach dem Motto gehandelt, wenn man politisch angeblich nichts gestalten kann, dann spricht nichts dagegen, eine negative Entwicklung auch noch zu beschleunigen."

Vogt sieht sich in dieser Einschätzung durch Stellungnahmen aus dem Bereich des mittelständischen Einzelhandels bestätigt, die eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten überwiegend ablehnten. Als Beispiel nannte die SPD-Fraktionschefin den Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. Er sieht auf die kleinen Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Fachgeschäft wirtschaftliche Problemen zukommen, sollten die Ladenöffnungszeiten an Werktagen freigegeben werden. Viele Fachbetriebe wären dann gezwungen, ihre Ladenöffnungszeiten der Konkurrenzsituation anzupassen. Längere Öffnungszeiten führten indes keineswegs zu deutlichen Umsatzsteigerungen. Die zusätzlichen Betriebskosten wirkten sich jedoch negativ auf die Geschäftsentwicklung der Betriebe aus. Dies werde dazu führen, dass etablierte mittelständische Betriebe im Elektrotechniker- und Informationstechniker-Handwerk im Wettbewerb mit den Großflächenanbietern vom Markt gedrängt werden. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten werde, so die Befürchtung des Verbandes, einen Abbau von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zur Folge haben.

Ute Vogt: "Für die Beibehaltung der bisherigen Ladenöffnungszeiten sprechen nicht nur wirtschafts- und beschäftigungspolitische Gründe. Die Landespolitik ist auch aus struktur- und verbraucherpolitischen Gründen aufgefordert, wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten." Dies sei wegen des veränderten Altersaufbaus der Bevölkerung in Baden-Württemberg wichtig. Ältere, in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen seien auf wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten angewiesen.

Aus guten Gründen habe sich die Enquetekommission "Demografischer Wandel" des 13. Landtags in ihren Handlungsempfehlungen dafür ausgesprochen, "auf eine bedarfsgerechte öffentliche Infrastrukturversorgung in allen Teilräumen als Ausdruck des Prinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hinzuwirken und die notwendigen Anpassungen unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungschancen zu unterstützen." (vgl. Ziffer D.III.2. der Handlungsempfehlungen, Landtagsdrucksache 13/4900)

Rudolf Hausmann zu den Einzelheiten des SPD-Gesetzentwurfs: Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wesentliches Ziel

Der Sprecher für Arbeitnehmerfragen der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Hausmann, bezeichnete es als ein wesentliches Ziel des SPD-Gesetzentwurfs, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im baden-württembergischen Einzelhandel zu schützen. Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten verschlechtere die Arbeitsbedingungen insbesondere der vielen teilzeitbeschäftigten Frauen. Arbeitszeiten in den späten Abendstunden oder gar in der Nacht erschwerten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Shopping rund um die Uhr habe auch schlimme Auswirkungen auf das Vereinsleben und auf das ehrenamtliche Engagement.

Rudolf Hausmann: "Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass erweiterte Ladenöffnungszeiten nicht zu mehr Beschäftigung führen. Im Jahr 2003 wurde der Ladenschluss an Samstagen von 16 auf 20 Uhr ausgeweitet. Dies hat keine Trendwende bei der Beschäftigung bewirken können." Laut einer Statistik des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) schrumpfte die Zahl der Beschäftigten trotz der erweiterten Öffnungszeiten. Waren 2002 noch 2,81 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, sank ihre Zahl im Jahr 2003 auf 2,75 Millionen und im Jahr 2004 auf 2,72 Millionen.

Hausmann machte deutlich, dass der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion die bisher durch Bundesrecht geregelten Ladenöffnungszeiten an Werktagen inhaltsgleich in Landesrecht übertrage. Demnach soll es nach dem Willen der SPD bei den bisherigen Öffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr bleiben. Für Zeitungsläden, so genannte Trinkhallen, Tankstellen, für Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen sowie für Apotheken sieht der SPD-Gesetzentwurf die bislang gültigen Sonderregelungen vor.

Im Gegensatz zu den Plänen der Landesregierung spricht sich die SPD beim Schutz der Sonn- und Feiertage dafür aus, die gegenwärtigen Regelungen beizubehalten. Bisher haben die Kommunen die Möglichkeit, an höchstens vier Sonntagen im Jahr verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Hausmann würdigte das geltende Recht als einen ausgewogenen Kompromiss, der sowohl dem Interesse des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung trage als auch die Interessen der Kommunen berücksichtige, mit verkaufsoffenen Sonntagen ihre Innenstädte zu beleben.

Die Absicht der Landesregierung, diesen Handlungsspielraum der Kommunen einzuschränken und künftig nur bis zu zwei verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, kritisierte Hausmann als einen unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, der von den kommunalen Landesverbänden völlig zu Recht abgelehnt werde.

Die SPD spricht sich dafür aus, den bisherigen kommunalen Handlungsspielraum uneingeschränkt zu erhalten. "In vielen Kommunen haben verkaufsoffene Sonntage inzwischen eine feste Tradition im Gemeindeleben. Die Städte und Gemeinde sollen deshalb innerhalb des bisherigen Rahmens weiter selbst darüber entscheiden können, ob sie ein, zwei, drei oder vier verkaufsoffene Sonntage durchführen wollen", so Hausmann.

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